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Kindergeld & Co. … MutterschaftsgeldBei Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse erhält jede Frau während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des monatlichen Nettodurchschnittslohns. Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 EUR am Tag; die Differenz zahlt der Arbeitgeber. Eine Bescheinigung über den errechneten Entbindungstermin frühestens sieben Wochen vor dem Entbindungstermin erhalten Sie von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder Hebamme. Private Krankenversicherung: Einzelfallabklärung Kindergeld
Antrag bei der Familienkasse, Rottachstraße 26, 87439
Kempten E-Mail: Familienkasse-Kempten@arbeitsagentur.de Internet: www.familienkasse-info.de/kindergeldkasse.php?id Postanschrift: Postfach 12 30, 87402 Kempten Für Angehörige des öffentlichen Dienstes ist die Antragsstelle die für die Besoldung zuständige Stelle. Seit Januar 2023 erhalten Familien für jedes Kind 250 EUR pro Monat. Elterngeld
Seit 1. Januar 2007 können Eltern das so genannte Elterngeld
erhalten. Legen Vater oder Mutter nach der Geburt eine Jobpause
ein, spendiert der Staat ein Jahr lang 67 % des entfallenden
Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 EUR monatlich,
mindestens aber 300 EUR.
Alles Wissenswerte zum Elterngeld finden Sie hier: Aktuelle Informationen Elterngeld Elternzeit Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, Kündigungsschutz bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Elternzeit kann auch der nichteheliche Vater nehmen und dreimal zwischen Frau und Mann gewechselt werden. Dauer: maximal drei Jahre; muss spätestens sieben Wochen (§ 16 Abs.1 BEEG) vor Beginn dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Neu seit 2001: Elternurlaub kann ganz oder zeitweise gemeinsam genutzt werden; flexibles drittes Jahr mit Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes. Anmeldefrist sechs Wochen vor Beginn des Urlaubs in der Mutterschutzfrist, für alle anderen acht Wochen. Teilzeitarbeit 15 bis 30 Wochenstunden, bei gemeinsamem Urlaub (30 + 30) 60 Wochenstunden möglich. Mehr dazu finden Sie hier. Standesamt
zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem das Kind
geboren wurde! Unterhalt Im Zusammenhang mit der Feststellung der Vaterschaft muss der Vater für das nichteheliche Kind Unterhalt zahlen. In einer eheähnlichen Gemeinschaft wird der Partner auch zum Unterhalt der Frau herangezogen. Alleinstehende Frauen können unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt gemäß BGB vom Vater des Kindes verlangen. Unterhaltsvorschusskasse
Für Alleinerziehende, wenn der Kindsvater nicht zahlungsfähig
oder unbekannt ist. Vaterschaftsanerkennung (bei Unverheirateten) beim Jugendamt. Ruhig noch vor der Geburt erledigen, man spart sich einfach einen Weg nach der Geburt. Dort kann man auch schon die Frage klären, ob das Kind den Nachnamen der Mutter oder den des Vaters tragen soll. Landkreis Ostallgäu
Landratsamt Ostallgäu
Tel. (08342) 911-0 Jugendamt Unterallgäu
Kreisjugendamt Hausanschrift: Bad Wörishofer Straße 33, 87719 Mindelheim Postanschrift: Postfach 13 62, 87713 Mindelheim Tel. (08261) 995-0 H aushaltshilfeBei gesundheitlichen Problemen in der Schwangerschaft oder nach der Geburt, wenn im Haushalt Kinder zu versorgen sind. Antrag bei der Krankenkasse anfordern. Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz gilt für Frauen, die in einem
Arbeitsverhältnis stehen. Es schützt die Frau während der
Schwangerschaft und für eine bestimmte Zeit danach vor
Überforderungen, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen.
Darüber hinaus bewahrt das Gesetz grundsätzlich vor Kündigung
und in den meisten Fällen auch vor vorübergehender Minderung des
Einkommens. Nationalität und Familienstand der Frau spielen
keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass sie ihren Arbeitsplatz
in Deutschland hat. Sobald Sie selbst von Ihrer Schwangerschaft
wissen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Er sorgt
dafür, dass die Bestimmungen des Mutterschutzes eingehalten
werden. Als werdende Mutter dürfen Sie nicht mit schwerer
körperlicher Arbeit belastet werden. Das Mutterschutzgesetz
verbietet bestimmte Tätigkeiten und sieht eine Einschränkung der
Arbeitszeit vor. Weiterhin muss der Arbeitgeber Ihnen für die
ärztlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft die
notwendige Freizeit gewähren. Ein Entgeltausfall darf dadurch
nicht entstehen. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor
dem voraussichtlichen Geburtstermin. Ab diesem Zeitpunkt dürfen
Sie nicht beschäftigt werden, außer Sie erklären sich
ausdrücklich zur Arbeit bereit. Diese Erklärung kann jederzeit
widerrufen werden. Krankenversicherung des Kindes Zur Anmeldung Geburtsurkunde vorlegen. Antrag auf Familienversicherung unmittelbar nach der Geburt in den Geschäftsstellen der Krankenkasse. Lohnsteuerkartenänderung (Kinderfreibetrag) nach der Geburt beim Bezirkseinwohneramt. Kita-Anmeldung direkt bei den Kindertagesstätten. |
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